Gültig für alle Logistik- und Transportdienstleistungen von cotqupagur
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Logistik- und Transportdienstleistungen zwischen cotqupagur (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Verpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen. Wir haften für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise gelten ab Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Dauerverträgen sind wir berechtigt, die Preise bei Kostensteigerungen, insbesondere durch höhere Kraftstoffpreise, Lohnkosten oder behördliche Abgaben, entsprechend anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Maßgeblich ist der Versand der Ware ab unserem Lager oder dem Lager unseres Lieferanten.
Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder den Empfänger über. Bei Versendung geht die Gefahr bereits mit der Übergabe an die Transportperson über.
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Transportversicherung für wertvolle Güter.
Die Ware ist von uns entsprechend den Erfordernissen des Transports zu verpacken. Besondere Verpackungswünsche sind gesondert zu vergüten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zu erteilen, insbesondere:
Sofern der Auftraggeber die Verpackung selbst vornimmt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Güter transport- und witterungsgerecht verpackt und entsprechend gekennzeichnet sind.
Der Auftraggeber hat die Güter zur vereinbarten Zeit versandfertig bereitzuhalten und ordnungsgemäß zu übergeben.
Unsere Haftung für Verlust und Beschädigung von Gütern richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den §§ 407 ff. HGB für Frachtverträge und nach der CMR für internationale Transporte.
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung wie folgt beschränkt:
Verluste oder Beschädigungen sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind binnen 14 Tagen anzuzeigen.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverlauf berechtigt, tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website einsehbar ist.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gera ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für Frachtverträge gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 407 ff. HGB. Bei internationalen Transporten findet das CMR-Übereinkommen Anwendung.
Für Lagerverträge gelten ergänzend die §§ 467 ff. HGB. Lagergebühren sind monatlich im Voraus zu entrichten. Nach Ablauf der vereinbarten Lagerzeit sind wir berechtigt, die Güter auf Kosten des Auftraggebers anderweitig zu lagern oder zu verkaufen.
Für Speditionsverträge gelten ergänzend die §§ 453 ff. HGB. Wir sind berechtigt, die günstigste Versendungsart zu wählen, sofern keine besonderen Weisungen erteilt wurden.
Für erweiterte Logistikdienstleistungen wie Kommissionierung, Verpackung oder Distribution gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB entsprechend.
Wir verpflichten uns zu umweltbewusstem Handeln und zur Einhaltung aller relevanten Umweltschutzbestimmungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Umweltanforderungen zu informieren.
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften, insbesondere im Bereich der Exportkontrolle, Zoll- und Außenwirtschaftsbestimmungen sowie Anti-Korruptions-Gesetze.